Wer im Internet eine Webseite betreibt und dort Dienstleistungen anbietet, handelt geschäftsmäßig. Damit ist die Seite kein privates Hobby mehr, sondern ein Business – und hier versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Wer auf Impressum, Datenschutz und die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen verzichtet, riskiert existenzbedrohende Kosten.

Hier ist die aktuelle Übersicht, welche Konsequenzen drohen, wenn wichtige Dokumente auf deiner geschäftlichen Webseite fehlen:

1. Das fehlende Impressum (Anbieterkennzeichnung)

Für jede geschäftsmäßige Webseite gilt eine strikte Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das gilt ab dem ersten Tag der Liveschaltung, selbst wenn du noch keine Kunden über die Seite gewonnen hast.

  • Teure Abmahnungen: Wettbewerbsverbände können dich wegen eines Wettbewerbsverstoßes kostenpflichtig abmahnen. Für kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige wurden die Abmahngebühren von direkten Konkurrenten bei Erstverstößen zwar durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eingeschränkt – das Risiko durch Verbände bleibt jedoch voll bestehen.

*ANZEIGE

  • Hohe Bußgelder: Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz sieht hierfür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Du musst dich verpflichten, den Fehler nie wieder zu begehen. Rutscht dir später bei einem Update das Impressum wieder offline, drohen Vertragsstrafen von oft 3.000 bis 5.000 Euro pro Verstoß.

2. Die fehlende Datenschutzerklärung (DSGVO)

Als Unternehmer verarbeitest du unweigerlich Daten (z. B. IP-Adressen in Server-Logfiles, Daten aus Kontaktformularen, Google Maps für die Anfahrt oder Analyse-Tools). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt hier zwingend eine transparente Aufklärung vor.

  • Verschärftes Abmahnrisiko durch BGH-Urteil: Nach der wegweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellen schwerwiegende DSGVO-Verstöße (wie das Tracking ohne Einwilligung) auch einen Wettbewerbsverstoß dar. Damit können dich nun auch direkte Konkurrenten kostenpflichtig abmahnen.
  • Drastische DSGVO-Bußgelder: Die Datenschutzbehörden greifen bei geschäftlichen Verstößen durch. Zwar werden Kleingewerbe nicht sofort mit Millionenstrafen belegt, aber vierstellige Bußgelder sind auch für Solo-Selbstständige eine reale Gefahr.
Fazit: Wer gewerblich im Netz auftritt (Dienstleistungen, Onlineshops, aber auch geschäftliche Social-Media-Kanäle), benötigt zwingend ein vollständiges Impressum und eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung. Die Bußgeld- und Abmahnrisiken sind aktueller denn je.